Der Zweite Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen. Er ergänzt den Ersten Weihnachtsfeiertag und ermöglicht ein ausgedehntes Weihnachtsfest.
Bedeutung
Der Zweite Weihnachtsfeiertag, auch bekannt als Stephanustag, setzt die Feierlichkeiten der Geburt Jesu Christi fort. Während der Erste Weihnachtsfeiertag sich auf die Geburt selbst konzentriert, ist der 26. Dezember traditionell dem Gedenken an den Heiligen Stephanus gewidmet, den ersten Märtyrer des Christentums. In der christlichen Tradition wird damit die Verbindung zwischen der Freude über Christi Geburt und dem Ernst des Glaubens, der auch Leid und Verfolgung bedeuten kann, hergestellt. Für viele Familien ist es einfach ein weiterer Tag der Besinnung und des gemeinsamen Feierns im Kreise der Liebsten.
Traditionelle Bräuche
Der Zweite Weihnachtsfeiertag ist in Nordrhein-Westfalen und im restlichen Deutschland ebenfalls stark von familiären Traditionen geprägt:
Erweiterte Familienfeiern: Oft wird der Tag genutzt, um weitere Verwandte oder Freunde zu besuchen, die am Ersten Weihnachtsfeiertag nicht dabei sein konnten.
Besinnliche Stunden: Viele verbringen den Tag entspannt zu Hause, genießen die festliche Atmosphäre, spielen Gesellschaftsspiele oder schauen Weihnachtsfilme.
Gottesdienste: Auch am Zweiten Weihnachtsfeiertag finden in den Kirchen spezielle Gottesdienste statt, die die Weihnachtszeit fortführen und oft die Botschaft des Heiligen Stephanus in den Vordergrund stellen.
Spaziergänge: Bei passendem Winterwetter werden gerne Spaziergänge unternommen, um die frische Luft zu genießen und sich von den Festtagsmahlen zu erholen.
Weihnachtsmärkte: Sofern noch geöffnet, werden auch am 26. Dezember gerne Weihnachtsmärkte besucht, um die letzten Tage der vorweihnachtlichen Stimmung auszukosten.
Datum des Feiertages
Zweiter Weihnachtsfeiertag ist immer am 26. Dezember.Countdown bis zum nächsten Zweiter Weihnachtsfeiertag
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